U-Haft

Haftbefehl

Grundlage für die Untersuchungshaft ist ein Haftbefehl durch einen Haftrichter. Die Entscheidung für oder gegen die Haft steht meist schon zu Beginn der kurzen mündlichen Anhörung fest. Die schriftliche Begründung enthält in der Regel lediglich Textbausteine. Wichtig zu wissen ist, dass das Gericht seit neuestem verpflichtet ist, bei Erlass und Vollstreckung eines Haftbefehls sofort einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Dabei kann es den Willen des Betroffenen nicht übergehen. Sie können selbst entscheiden, wer Ihr Pflichtverteidiger werden soll. Auf diesen Moment sollten Sie aber nicht warten. Wenn Sie nicht schon bei Ihrer Festnahme angerufen haben, tun Sie es spätestens vor Erlass des Haftbefehls. Professionelle Verteidigung kann auf die Entscheidung einwirken, sie kann auch erreichen, dass der Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt wird. Wenn U-Haft unumgänglich ist, wird sofort Haftprüfung beantragt, um die Akteneinsicht möglichst frühzeitig zu erhalten und wenn nötig eine Haftbeschwerde eingelegt. Nicht selten können überlegtes Handeln und eine Woche U-Haft viele Monate Strafhaft ersparen.


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